Zahnzusatz-Rechner: Eigenanteil beim Zahnersatz schätzen
Schätzen Sie mit den Beträgen aus Ihrem Heil- und Kostenplan, wie hoch der Festzuschuss Ihrer Krankenkasse ist, welcher Eigenanteil bleibt und wie viel eine Zahnzusatzversicherung davon übernehmen könnte.
Ergebnis
Geben Sie die Gesamtkosten und die Kosten der Regelversorgung aus Ihrem Heil- und Kostenplan ein, um Ihren voraussichtlichen Eigenanteil zu sehen.
Dies ist eine unverbindliche Schätzung und keine Beratung.
So rechnet dieser Rechner
Der Rechner arbeitet vollständig in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden weder übertragen noch gespeichert.
1. Festzuschuss der Krankenkasse
Nach § 55 Abs. 1 SGB V umfassen die Festzuschüsse 60 Prozent der für die jeweilige Regelversorgung festgesetzten Beträge. Mit Bonusheft erhöhen sie sich auf 70 Prozent (regelmäßige Untersuchungen in den letzten fünf Jahren) und auf 75 Prozent (ohne Unterbrechung in den letzten zehn Kalenderjahren). Der Rechner verwendet diese drei Sätze (Stand: 26.09.2026):
Festzuschuss = Kosten der Regelversorgung × 60 % / 70 % / 75 %
Der Festzuschuss richtet sich immer nach der Regelversorgung, nicht nach der tatsächlich gewählten Behandlung. Wer eine aufwendigere Versorgung wählt, erhält laut Verbraucherzentrale ebenfalls den Festzuschuss, trägt die Mehrkosten aber selbst. Beispiel der Verbraucherzentrale: Für eine Brücke als Regelversorgung sind ab 2026 Gesamtkosten von 921,60 Euro angesetzt; ohne Bonusheft zahlt die Kasse 552,96 Euro, bei maximalem Bonus 691,20 Euro. Liegen die eingegebenen Gesamtkosten unter dem rechnerischen Festzuschuss, setzt der Rechner den Zuschuss höchstens in Höhe der Gesamtkosten an.
2. Eigenanteil ohne Zusatzversicherung
Eigenanteil = Gesamtkosten − Festzuschuss
Beide Ausgangswerte stehen auf dem Heil- und Kostenplan: Laut Verbraucherzentrale trägt die Zahnarztpraxis dort die Kassenleistung und die geplante Versorgung ein, die Krankenkasse setzt auf dieser Grundlage den Festzuschuss fest. Der Plan ist eine Schätzung; die tatsächliche Rechnung kann abweichen.
3. Erstattung der Zahnzusatzversicherung (optional)
- Satz inklusive Kassenleistung: Erstattung = Erstattungssatz × Gesamtkosten − Festzuschuss
- Satz zusätzlich zur Kassenleistung: Erstattung = Erstattungssatz × Eigenanteil
Das Ergebnis wird nie negativ und höchstens in Höhe des Eigenanteils angesetzt. Haben Sie eine Leistungsgrenze (Zahnstaffel) eingegeben, wird die Erstattung zusätzlich auf diesen Betrag begrenzt. Laut Verbraucherzentrale sind die Leistungen in vielen Verträgen begrenzt, und bis zum Anspruch auf volle Leistungen vergehen teilweise drei bis fünf Jahre. Verbleibender Eigenanteil = Eigenanteil − Erstattung.
Was der Rechner nicht abbildet
Nicht berücksichtigt ist die Härtefallregelung: Versicherte mit geringem Einkommen können nach § 55 Abs. 2 SGB V zusätzlich zum Festzuschuss einen weiteren Betrag erhalten. Laut Verbraucherzentrale führt das zu einer vollen Kostenübernahme für die Regelversorgung; die Grenze der monatlichen Bruttoeinnahmen liegt 2026 bei 1.582,00 Euro, und der Zuschuss muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Wer knapp darüber liegt, kann einen individuell berechneten, erhöhten Festzuschuss erhalten (§ 55 Abs. 3 SGB V). Ebenfalls nicht abgebildet sind Ausnahmen beim Bonus (etwa eine einmalige Unterbrechung nach § 55 Abs. 1 SGB V), Wartezeiten, Ausschlüsse und Staffeln Ihres Tarifs, bereits angeratene Behandlungen sowie Abweichungen zwischen Heil- und Kostenplan und Rechnung.
Mehr zum Thema: Zahnzusatzversicherung: Leistungen, Wartezeiten und worauf Sie achten sollten und Zahnzusatz für Implantate und Zahnersatz: Leistungen vergleichen.
Quellen
- Verbraucherzentrale — Zahnersatz: Wie viel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
verbraucherzentrale.de
- Verbraucherzentrale — Der Heil- und Kostenplan: Was Sie darüber wissen müssen
verbraucherzentrale.de
- Verbraucherzentrale — Härtefallregelung beim Zahnersatz: Wer hat Anspruch?
verbraucherzentrale.de
- Verbraucherzentrale — Zahnzusatzversicherungen: Lohnt sich ein Abschluss?
verbraucherzentrale.de
