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Private Haftpflichtversicherung: Deckungssumme und typische Lücken

Veröffentlicht am Aktualisiert am 7 Min. Lesezeit
In diesem Artikel
  1. 1.Was die Privathaftpflicht leistet
  2. 2.Die richtige Deckungssumme
  3. 3.Wer mitversichert ist
  4. 4.Typische Lücken im Vertrag
  5. 5.Wann Sie zusätzlichen Schutz brauchen
  6. 6.Richtig handeln im Schadensfall
Private Haftpflichtversicherung: Deckungssumme und typische Lücken

Foto: CHUTTERSNAP / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Die Privathaftpflicht deckt dieses existenzbedrohende Risiko ab.
  • Die Deckungssumme sollte pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gelten und nicht zu knapp bemessen sein; höhere Summen kosten meist nur wenig mehr.
  • Hunde und Pferde sind in der Privathaftpflicht nicht versichert. Dafür brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht.
  • Mietsachschäden, Schlüsselverlust, deliktunfähige Kinder und Gefälligkeitsschäden sind klassische Lücken älterer oder günstiger Tarife.
  • Im Schadensfall kein Schuldanerkenntnis unterschreiben und nichts zahlen, bevor der Versicherer zugestimmt hat.

Darauf sollten Sie achten

  • Alte Verträge mit niedrigen Deckungssummen, die seit Jahren nicht angepasst wurden.
  • Tarife ohne Deckung für Mietsachschäden an der gemieteten Wohnung.
  • Fehlende Klausel für deliktunfähige Kinder: Dann bleibt der Nachbar oft auf seinem Schaden sitzen.
  • Nebenjob, Vermietung oder Photovoltaikanlage, die der private Vertrag nicht automatisch abdeckt.

Ein Moment der Unachtsamkeit genügt: Sie übersehen beim Radfahren einen Fußgänger, das Glas Rotwein landet auf dem Sofa der Gastgeber, oder aus Ihrer Wohnung läuft Wasser in die Wohnung darunter. Nach § 823 BGB ist zum Schadensersatz verpflichtet, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt. Eine Obergrenze kennt das Gesetz nicht: Laut Verbraucherzentrale haften Sie für schuldhaft verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe. Deshalb gilt die private Haftpflichtversicherung als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Entscheidend ist aber nicht nur, dass Sie eine haben, sondern wie gut sie ist.

Was die Privathaftpflicht leistet

Die Privathaftpflicht deckt die Gefahren des täglichen Lebens ab: als Fußgänger oder Radfahrer, beim privaten Sport, als Mieter oder als Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung. Sie hat zwei Aufgaben. Hält der Versicherer die Forderungen gegen Sie für berechtigt, zahlt er den Schaden. Hält er sie für unberechtigt, wehrt er sie auf eigene Kosten ab. Die Verbraucherzentrale spricht hier von einem „passiven“ Rechtsschutz. Wenn Sie dagegen selbst Ansprüche durchsetzen möchten, etwa gegen einen Vermieter oder Arbeitgeber, hilft Ihnen eine Rechtsschutzversicherung, nicht die Haftpflicht.

Versichert ist sogar grobe Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen bleiben vorsätzlich verursachte Schäden: Nach § 103 VVG ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie den Schaden beim Dritten vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt haben.

Wichtig ist auch, was der Geschädigte bekommt. Er soll sich nicht bereichern. Bei beschädigten Sachen werden die Reparaturkosten gezahlt, bei zerstörten Sachen nur der Zeitwert, also der Wert unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Das führt im Freundeskreis manchmal zu Enttäuschungen, entspricht aber dem Prinzip der Haftpflichtversicherung. Bei Personenschäden können dagegen Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und lebenslange Renten anfallen. Genau hier entstehen die sehr hohen Summen.

Die richtige Deckungssumme

Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, den der Versicherer pro Schadensfall zahlt. Liegt der Schaden darüber, zahlen Sie den Rest selbst. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine pauschale Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gleichermaßen; besser seien laut derselben Verbraucherzentrale Deckungssummen von 50 oder sogar 100 Millionen Euro, die nur wenige Euro mehr im Jahr kosten.

Die drei Schadensarten lohnt es sich auseinanderzuhalten. Personenschäden betreffen Verletzungen und ihre Folgen, von der Krankenhausrechnung bis zur lebenslangen Rente. Sachschäden betreffen beschädigte oder zerstörte Gegenstände, etwa ein Fahrrad, ein Auto oder eine Fensterscheibe. Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile, die ohne Personen- oder Sachschaden entstehen, beispielsweise wenn durch Ihr Versehen ein anderer einen Termin verpasst und dadurch Geld verliert. Die größten Beträge entstehen fast immer bei Personenschäden. Wer nur an kaputte Handys und Rotweinflecken denkt, unterschätzt deshalb, wofür die Versicherung eigentlich da ist.

Achten Sie auf das Wort „pauschal“. Manche älteren Verträge nennen getrennte, deutlich niedrigere Summen für einzelne Schadensarten. Ebenso wichtig sind die Untergrenzen für einzelne Risiken, die tief in den Bedingungen stehen. Eine hohe Gesamtsumme nützt wenig, wenn etwa Mietsachschäden oder Schlüsselverluste nur mit kleinen Teilbeträgen versichert sind.

Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: Angenommen, Ihr Vertrag hat eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro, und Sie verursachen einen Unfall, dessen Folgekosten für den Verletzten (Behandlung, Verdienstausfall, Pflege) über die Jahre auf angenommene 4 Millionen Euro steigen. Der Versicherer zahlt 3 Millionen Euro; die restliche Million fordert der Geschädigte von Ihnen persönlich. Mit einer ausreichend hohen Deckungssumme wäre der gesamte Betrag abgedeckt.

Wer mitversichert ist

Im Single-Tarif sind nur Sie selbst versichert. Im Familientarif erstreckt sich der Schutz auf Ehe- oder Lebenspartner und Kinder. Laut Verbraucherzentrale sollte ein Partner in eheähnlicher Gemeinschaft namentlich in der Police stehen. Kinder sind in der Regel mitversichert, solange sie sich in der ersten ununterbrochenen Ausbildung befinden. Ein guter Tarif versichert volljährige ledige Kinder bis ein Jahr nach Abschluss aller Ausbildungen. Zieht Ihr Kind nach dem Studium aus und beginnt zu arbeiten, braucht es einen eigenen Vertrag.

Ein besonderer Punkt sind kleine Kinder. Nach § 828 BGB ist nicht verantwortlich, wer das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hat; bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug oder einer Bahn gilt das bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, bekommt der Geschädigte dann keinen Schadensersatz, und der Versicherer muss nicht zahlen. Das zerkratzte Auto des Nachbarn bleibt so ein Streitfall. Viele Tarife bieten deshalb eine Klausel für deliktunfähige Kinder, die solche Schäden trotzdem übernimmt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine vergleichbare Klausel auch für Angehörige mit Demenz oder Behinderung, die möglicherweise als deliktunfähig gelten.

Typische Lücken im Vertrag

Die meisten Enttäuschungen entstehen nicht durch fehlende Versicherung, sondern durch Lücken in einem vorhandenen Vertrag. Die Verbraucherzentrale nennt eine Reihe von Mindeststandards. Die wichtigsten Punkte für den Alltag:

  • Mietsachschäden: Beschädigen Sie die gemietete Wohnung, etwa das Waschbecken oder den Parkettboden, sollte der Schutz laut Verbraucherzentrale mindestens 500.000 Euro betragen, auch für gemietete Ferienwohnungen. Schäden an Ihren eigenen Sachen sind dagegen Sache der Hausratversicherung.
  • Schlüsselverlust: Geht ein fremder privater oder beruflicher Schlüssel verloren, kann der Austausch einer ganzen Schließanlage teuer werden. Der Verlust sollte ausdrücklich mitversichert sein.
  • Gefälligkeitsschäden: Wer beim Umzug hilft und aus einfacher Fahrlässigkeit etwas beschädigt, ist nach Darstellung der Verbraucherzentrale im Allgemeinen nicht schadensersatzpflichtig. Ohne Klausel zahlt der Versicherer dann nichts, und die Freundschaft leidet.
  • Forderungsausfall: Wird Ihnen selbst ein Schaden zugefügt und hat der Verursacher weder Versicherung noch Geld, springt Ihre eigene Haftpflicht ein, sofern eine Forderungsausfalldeckung vereinbart ist.
  • Allmählichkeitsschäden und Internet: Feuchteschäden, die erst später entdeckt werden, und Schäden durch elektronischen Datenaustausch sollten eingeschlossen sein.
  • Ausland: Der Schutz sollte weltweit gelten, bei längeren Aufenthalten außerhalb der EU oft zeitlich begrenzt. Für einen Mietwagen im Ausland kann eine sogenannte Mallorca-Police ergänzen, wenn der Haftpflichtschutz des Mietwagens nicht ausreicht.

Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag meist nur wenig; die Verbraucherzentrale rät deshalb eher davon ab. Bei Kfz-Schäden gilt ohnehin eine andere Logik, denn Schäden mit dem eigenen Auto deckt nicht die private, sondern die Kfz-Haftpflicht. Wie Sie dort Tarife vergleichen, lesen Sie im Ratgeber zum Wechsel der Kfz-Versicherung.

Wann Sie zusätzlichen Schutz brauchen

Die Privathaftpflicht deckt nur den privaten Bereich. Für manche Risiken reicht sie nicht, für andere lässt sie sich erweitern. Die wichtigste Grenze betrifft Tiere: Nach § 833 BGB haftet der Tierhalter für Schäden, die sein Tier verursacht, und zwar laut Verbraucherzentrale unabhängig vom eigenen Verschulden. Hunde und Pferde sind in der Privathaftpflicht nicht versichert. Katzen, Kaninchen, Vögel und andere zahme Kleintiere dagegen schon.

In der PrivathaftpflichtWas Sie zusätzlich brauchen
Katze, Kaninchen, KleintiereIn der Regel mitversichertNichts, Vertrag prüfen
Hund oder PferdNicht versichertEigene Tierhalterhaftpflicht
Vermietete oder unbebaute ImmobilieNicht abgedecktHaus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Berufliche oder selbstständige TätigkeitNur privater BereichBerufs- oder Betriebshaftpflicht
PhotovoltaikanlageJe nach Anlage per DeckungserweiterungSonst eigene Betreiberhaftpflicht
HeizöltankJe nach Größe per DeckungserweiterungBei großen Tanks Gewässerschadenhaftpflicht
Motor- und SegelbooteNicht abgedecktEigene Haftpflichtversicherung
Überblick nach Angaben der Verbraucherzentrale. Maßgeblich sind immer Ihre Versicherungsbedingungen.

Für Hunde und Pferde sollte die Versicherungssumme laut Verbraucherzentrale mindestens fünf Millionen Euro betragen. In manchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht, aber nicht überall und nicht für alle Hunde gleich. Wer ehrenamtlich tätig ist, baut oder eine Ferienwohnung im Ausland vermietet, sollte ebenfalls prüfen, ob sein Vertrag das abdeckt oder eine Erweiterung nötig ist. Positiv: Eine Vorsorgeversicherung schützt neue Risiken, die nach Vertragsschluss hinzukommen, laut Verbraucherzentrale etwa einen neu angeschafften Hund bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Das ist nur eine Übergangslösung: Die eigene Tierhalterhaftpflicht sollten Sie in dieser Zeit abschließen.

Richtig handeln im Schadensfall

Nach einem Schaden ist der Impuls oft, die Sache sofort zu regeln. Genau das kann den Versicherungsschutz gefährden. Laut Verbraucherzentrale dürfen Sie den Anspruch des Geschädigten nicht ohne schriftliche Zustimmung des Versicherers anerkennen oder Schadensersatz leisten. Unterschreiben Sie also kein Schuldeingeständnis und zahlen Sie kein Geld. Tauschen Sie Namen und Kontaktdaten aus, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und notieren Sie Zeugen.

Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer. Er prüft, ob Sie überhaupt haften. Lehnt er ab, weil er die Forderung für unberechtigt hält, ist das keine Verweigerung, sondern Teil seiner Aufgabe: Er wehrt den Anspruch für Sie ab. Das geschieht auf seine Kosten und sein Risiko, nicht auf Ihre. Bleiben Sie mit dem Geschädigten trotzdem im Gespräch und verweisen Sie freundlich auf die laufende Prüfung. Das nimmt Druck aus der Situation, gerade unter Nachbarn oder Freunden.

Fazit: Prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag einmal gründlich. Ist die Deckungssumme pauschal und hoch genug, sind Mietsachschäden, Schlüsselverlust, deliktunfähige Kinder und Forderungsausfall eingeschlossen, und passt der Tarif noch zu Ihrer Lebenssituation? Verträge lassen sich laut Verbraucherzentrale meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit sowie nach einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung kündigen. Ein Wechsel in einen besseren Tarif ist also meist unkompliziert. Achten Sie nur darauf, dass zwischen altem und neuem Vertrag keine Lücke entsteht.

Häufige Fragen

Warum ist eine private Haftpflichtversicherung so wichtig?

Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Vor allem bei Personenschäden können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und lebenslange Renten existenzbedrohende Summen entstehen.

Welche Deckungssumme ist bei der Privathaftpflicht sinnvoll?

Die Deckungssumme sollte pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gelten und nicht zu knapp bemessen sein, denn höhere Summen kosten meist nur wenig mehr. Prüfen Sie auch die Teilbeträge für einzelne Risiken wie Mietsachschäden oder Schlüsselverlust.

Sind Kinder in der Privathaftpflicht mitversichert?

Im Familientarif sind Kinder in der Regel mitversichert, solange sie sich in der ersten ununterbrochenen Ausbildung befinden. Für Schäden durch kleine, deliktunfähige Kinder zahlt der Versicherer nur, wenn der Tarif eine entsprechende Klausel enthält.

Sind Hunde über die Privathaftpflicht versichert?

Nein. Hunde und Pferde sind in der Privathaftpflicht nicht versichert, dafür brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Katzen, Kaninchen, Vögel und andere zahme Kleintiere sind dagegen in der Regel mitversichert.

Was sollten Sie nach einem Haftpflichtschaden tun?

Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis und zahlen Sie nichts, bevor der Versicherer zugestimmt hat. Dokumentieren Sie den Schaden, notieren Sie Zeugen und melden Sie ihn unverzüglich Ihrem Versicherer, der die Haftung prüft und unberechtigte Forderungen abwehrt.

Quellen

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